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Die Finanzierung der Aufgaben des Bearbeitungsgebietsverbandes Oberlauf Stör hinsichtlich der Wasser-Rahmenrichtlinie der EU (Geschäftsführung und Arbeitsgruppe) erfolgt überwiegend aus Mitteln, die das Ministerium Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein bereit stellt.
Für die Selbstverwaltung wird von den Mitgliedern eine Umlage in Höhe von jährlich 0,12 € je ha Verbandsgebiet erhoben.
Nachfolgend sind die Mitglieder mit der Größe ihrer Verbandsflächen in ha aufgeführt:
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