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Nachdem in der Arbeitsgruppe des Bearbeitungsgebietsverbands Oberlauf Stör für die Gewässer der einzelnen Verbände Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erarbeitet wurden, erfolgt jetzt die Anmeldung bei der EU.
Die Bünzau im Zuständigkeit des Wasser- und Bodenverband Bünzau ist in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden seit vielen Jahren gar nicht oder nur noch naturnah unterhalten worden. Dies führte schon teilweise zu den gewünschten Ergebnissen, dass Uferauskolkungen entstanden und ins Wasser gefallene Bäume und Büsche anfangen Laufveränderungen herbeizuführen. Dadurch ist auch ein gewisser Anstieg des Gewässers festzustellen.
Da diese Maßnahmen nicht geplant erfolgten, besteht die Gefahr, dass hinter liegende Verbände oder anliegende Eigentümer Nachteile haben. So wird vom Wasser- und Bodenverband Fuhlenau ein verringerter Abfluss der Au mitgeteilt.
Auf Anregung des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe sollte der Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör nun die erforderlichen Planungen für die Bünzau, die hinter liegenden Verbände (Wasser- und Bodenverbände Untere Buckener Au, Obere Buckener Au, Fuhlenau, Obere Höllenau und Untere Höllenau) und deren Nebengewässer mit Zustimmung der jeweiligen Verbände durchführen. Außerdem würde über diesen Verband der erforderliche Grunderwerb (ca. 65 ha) erfolgen.
Als Leitprojekt der WRRL ist mit hohen Zuweisungen zu rechnen.
Im Frühjahr 2008 laufen die Zustimmungsverfahren der einzelnen Beteiligten und die die Auftragsvergabe für die Planungsarbeiten soll erfolgen.
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