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Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Unterhaltung der Stör

Der Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör wurde ab Frühjahr 2006 bei Überlegungen des Landes Schleswig-Holstein beteiligt, die Unterhaltung von in der Zuständigkeit des Landes fallenden Gewässern auf die Wasser- und Bodenverbände zu übertragen.

 

Der Gewässerzustand ergibt sich aus den beigefügten Bildern.

 

Für die Gewässerunterhaltung der Stör bietet sich im Bereich seiner Zuständigkeit nach der WRRL die Übertragung auf den Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör an.

 

Seitens der Landesbehörden wurden die gesetzlichen Grundlagen zusammengestellt. Die Unterhaltungspflicht umfasst alle zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes notwendigen Arbeiten am Gewässerbett einschließlich der Ufer, damit das in ihm gewöhnlich befindliche Wasser ungehindert, störungsfrei und gefahrlos abfließen kann.

 

Der Umfang der Unterhaltungsnotwendigkeit ergibt sich aber auch aus der tatsächlichen Nutzung der angrenzen Flächen.

 

Der Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör hat seine grundsätzliche Absicht erklärt, die Unterhaltungsarbeiten zu übernehmen, wenn die Kostenerstattung geklärt werden kann. Vorher ist die veränderte Unterhaltung in Abhängigkeit zu den geplanten naturnahen Maßnahmen an der Stör zu klären.

 

Das Land hat seine bisherigen Kosten dargestellt, aber keine Überlegungen dazu mitgeteilt, welche Mittel für die Verbände bereitgestellt werden würden. Es bestand Einigkeit, dass der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände zu gegebener Zeit einen Vertragsentwurf erarbeiten würde.

 

In einer Veranstaltung im November 2006 wurden Erfahrungen aus Brandenburg vorgestellt. Danach sind dem Verband keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt worden.
 

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