Nachdem in der Arbeitsgruppe des Bearbeitungsgebietsverbands Oberlauf Stör für die Gewässer der einzelnen Verbände Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erarbeitet wurden, erfolgte die Anmeldung bei der EU.
Die Bünzau im Zuständigkeit des Wasser- und Bodenverband Bünzau ist in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden seit vielen Jahren gar nicht oder nur noch naturnah unterhalten worden. Dies führte schon teilweise zu den gewünschten Ergebnissen, dass Uferauskolkungen entstanden und ins Wasser gefallene Bäume und Büsche anfingen Laufveränderungen herbeizuführen. Dadurch war auch ein gewisser Anstieg des Gewässers festzustellen.
Da diese Maßnahmen nicht geplant erfolgten, bestand die Gefahr, dass hinter liegende Verbände oder anliegende Eigentümer Nachteile haben. So wurde vom Wasser- und Bodenverband Fuhlenau ein verringerter Abfluss der Au mitgeteilt.
Auf Anregung des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe sollte der Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör die erforderlichen Planungen für die Bünzau, die hinter liegenden Verbände (Wasser- und Bodenverbände Untere Buckener Au, Obere Buckener Au, Fuhlenau, Obere Höllenau und Untere Höllenau) und deren Nebengewässer mit Zustimmung der jeweiligen Verbände durchführen.