Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Unterhaltung Stör

Der Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör wurde ab Frühjahr 2006 bei Überlegungen des Landes Schleswig-Holstein beteiligt, die Unterhaltung von in der Zuständigkeit des Landes fallenden Gewässern auf die Wasser- und Bodenverbände zu übertragen.

 

Der Gewässerzustand ergab sich aus den beigefügten Bildern.

 

Für die Gewässerunterhaltung der Stör bot sich im Bereich seiner Zuständigkeit nach der WRRL die Übertragung auf den Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör an.

 

Seitens der Landesbehörden wurden die gesetzlichen Grundlagen zusammengestellt. Die Unterhaltungspflicht umfasst alle zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes notwendigen Arbeiten am Gewässerbett einschließlich der Ufer, damit das in ihm gewöhnlich befindliche Wasser ungehindert, störungsfrei und gefahrlos abfließen kann.

 

Der Umfang der Unterhaltungsnotwendigkeit ergibt sich aber auch aus der tatsächlichen Nutzung der angrenzen Flächen.

 

 

 

In einer Veranstaltung im November 2006 wurden Erfahrungen aus Brandenburg vorgestellt.

Bilder Unterhaltung Stör
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